Allgemeine Richtlinien:
     I.    Bei Verstoß eines einzelnen Überfällers gegen die hier niedergeschriebenen Überfallregeln wird die gesamte Überfallgruppe des Zeltlagerplatzes verwiesen (in Bezug auf §123 StGB Hausfriedensbruch).
   II.    Die Überfallregeln müssen vor dem Überfall jedem Überfäller bekannt sein, entsprechend sollten diese vor dem Überfall vorgetragen oder ausgeteilt werden. Die Lagerleitung garantiert, dass die Regeln ebenso unter den Lagerinsassen bekannt sind und eingehalten werden.
  III.    Grundsätzlich wird ein Überfall auf eigene Gefahr durchgeführt. Bei eventuellen Körper- oder Sachschäden entstehen nicht automatisch rechtliche Ansprüche gegenüber der Lagerleitung oder den Lagerinsassen.
 IV.    Ziel des Überfalls ist die Eroberung des Wimpels: Dabei muss dieses vom Mast heruntergeholt und aus dem Lager, d.h. außerhalb der Lagerbarrikaden, gebracht werden. Ist dies geschehen, erhalten die erfolgreichen Überfäller eine Kiste Bier.
  V.    Beim Überfall steht – neben dem allgemeinen Spaß an der Sache und der Unterhaltung der ZeltlagerteilnehmerInnen – das Ziel unter Punkt IV im Vordergrund. Entsprechend dürfen außer dem Hauptbanner keine anderen Wertgegenstände entwendet (z.B. keine kleinen Banner) oder zerstört (z.B. keine Zelte flachlegen) und keine Lagerinsassen aus dem Lager entführt werden.
 VI.    Die Überfäller dürfen vor und während des Überfalls keine alkoholischen Getränke verzehren.
VII.    Eine Überfallgruppe muss aus mindestens 5 Personen bestehen. Ein Überfall soll fair und sicher ablaufen, entsprechend muss eine Überfallgruppe, die aus mehr als 30 Personen besteht, dafür sorgen, dass ihr Überfall in mehreren, d.h. in mindestens 2 Überfallwellen vollzogen wird (kein Overkill!). Darüber hinaus müssen die Überfäller auf unerwartete Situationen verantwortungsvoll reagieren und eventuell vom anfänglichen Überfallplan abweichen, wenn die allgemeine Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann, z.B. bei einem Zusammentreffen mehrerer Überfallgruppen im Vorfeld (Parkplatz, Wald etc.).

VIII.    Die Überfäller müssen sich vor dem Überfall auf einen Ansprechpartner auf ihrer Seite einigen, mit dem im Zweifelsfall strittige Fragen geklärt werden können. Dieser muss über seine Gruppengröße informiert sein und sich innerhalb dieser für den ordnungsgemäßen und fairen Ablauf des Überfalls und die Einhaltung der Überfallregeln verantwortlich zeigen. Des Weiteren hat der Ansprechpartner dafür Sorge zu tragen, dass eine eventuelle Niederlage in Form von Getränken und Süßigkeiten, welche sich mengenmäßig an der Überfälleranzahl orientieren sollten, nach dem Kampf mit der Lagerleitung beglichen werden kann.